Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Verkaufs- und Lieferbedingungen


Geltung der Geschäftsbedingungen

Für samtliche Lieferungen von Wetrok an Kunden gelten die nachstehenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen, sofern keine abweichenden Vereinbarungen zwischen den Parteien getroffen wurden, abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, sofern für einen Geschaftsfall die Bestimmungen des Konsumentenschutzgeset­zes (KSchG) gelten, so bleibt die Geltung der nachfolgenden Bestimmungen, soweit sie zwingenden Bestimmungen des KSchG nicht widersprechen, aufrecht.

Vertragsschluss

Der Kunde ist an seine Bestellungen, die bei Wetrok eingelangt sind, gebunden. Der Vertrag zwischen Wetrok und dem Kunden ist gültig geschlossen, sobald Wetrok eine Bestellung des Kunden schriftlich bestätigt oder die Bestellung durch Lieferung tatsächlich erfüllt oder der Kunde eine Offerte der Wetrok schriftlich bestätigt.

Annullierung

Annullierungen bereits erteilter Bestellungen können vom Kunden nur mit ausdrücklichem Einverständnis von Wetrok vorgenommen werden. Bei Geräten, die auftragsbezogen hergestellt oder zusammengebaut werden, ist eine Annullierung mangels anderweitiger Verwendung ausgeschlossen. ln Fallen höherer Gewalt kann Wetrok ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten, ohne dass dem Kunden ein Recht auf Schadenersatz wegen Nichtausfüh­rung zustünde.

Preise

Alle Preisangaben in der Preisliste sind unver­bindlich und in Euro zuzüglich Mehrwertsteuer (MWSt) angeführt. Die Mehrwertsteuer wird auf der Faktura separat ausgewiesen. Modell- und Konstruktionsänderungen sowie Preisänderun­gen sind jederzeit vorbehalten. Die Abbildungen sind unverbindlich. Wenn nicht ausdrücklich angegeben, verstehen sich die Preise der abgebildeten Produkte ohne Zubehör und Verbrauchsmaterial.

Versand / Lieferkosten

Der Transport erfolgt grundsätzlich versandkostenfrei durch Post, Bahn, Spediteur, oder Zustell-dienst, Lieferungen werden nur auf ausdrücklichen, schriftlichen Wunsch und auf Kosten des Käufers versichert. Für Warenlieferungen mit einem Auftragswert bis € 150,- exkl. MwSt. wird dem Kunden ein Versandkostenanteil von € 13,90 exkl. MwSt. verrechnet, ab einen Auftragswert von über € 150,- exkl. MwSt. liefern wir frei Haus. Zuschlage für Express Lieferungen, Punktzustel­lungen, oder das Abtragen der Ware von der Palette gehen stets zu Lasten des Kunden.

Zahlungsbedingungen

Zahlungen der Handelswarenlieferungen haben unter Ausschluss von Aufrechnungen oder Zurückbehaltungen ohne jeden Abzug innerhalb von 30 Tagen Netto zu erfolgen. Zahlungen von bereits vorab erbrachten Servicedienstleistungen durch unseren Werkskundendienst haben unter Ausschluss von Aufrechnungen oder Zurückbe­haltungen ohne jeden Abzug innerhalb von 10 Tagen Netto zu erfolgen. Unberechtigte Skonto Abzüge werden nachbelastet. Bei Verzug gilt ein Verzugszins gem. §352 Unternehmensgesetz­buch (UGB) sohin acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz als vereinbart.

Liefertermine

Die bekanntgegebenen Liefertermine und -fristen gelten stets nur informativ und sind nicht ver­bindlich. Sollte eine Lieferung nicht in der zu erwartenden Zeit erfolgen, so ist der Kunde verpflichtet, der Wetrok eine angemessene Nachfrist anzusetzen. Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf einen Verzugsschaden, sofern er Wetrok kein zumindest grobfahrlassiges Verhalten nachweisen kann.

Eigentum und Gefahr

Die Gefahr an den Wetrok®-Produkten geht zu jenem Zeitpunkt auf den Kunden über, zudem die Produkte dem Kunden resp. dessen Stellvertreter tatsächlich vom Spediteur/Frachter an der angegebenen Lieferadresse übergeben oder doch zur Übergabe angeboten wurden.

Retourwaren

Die Rücknahme von falsch bestellter Ware wird nur mit Lieferschein/Faktura akzeptiert, geöffnete Gebinde und aufgerissene Verpackungen werden nicht zurückgenommen und nicht rückerstattet. Retouren sind innerhalb von 10 Tagen ab Lieferscheindatum telefonisch unter der Nummer 0800/ 20 48 68 oder schriftlich per E-mail oder Fax anzumelden, andernfalls gilt die erfolgte Lieferung als akzeptiert. Anschliessend ist die gemeldetete Retoure innerhalb von 30 Tagen ab Lieferscheindatum zurück zu senden, nach Ablauf dieser Frist werden Retouren nicht mehr akzeptiert. Diese Gewährleistung gilt auschliesslich für originalverpackte neue/ungeöffnete Materialien. Bei unfreiem Rückversand zu Lasten der Wetrok Austria GmbH bzw. Abholung durch Wetrok Austria GmbH werden die tatsächlichen Aufwendungen an den Auftraggeber weiter verrechnet.

Service

Reparatur- und Wartungsarbeiten werden nach Wahl von Wetrok durch die regionalen Wetrok-Servicetechniker vor Ort oder in der Service-Werkstatt ausgeführt.

Qualitätssicherung

Wetrok ist nach ISO 9001 :2015 und ISO 14001 :2015, sowie nach eduQua:2012 zertifiziert.
Chemisch Technische Produkte (CTP)/ Produktesicherheit und Lagerhinweise:
Gefahrenhinweise und Sicherheitsratschläge zu den Wetrok®-Produkten können dem entsprechenden Sicherheitsdatenblatt entnommen werden. Diese können auf der Wetrok Home­page unter www.wetrok.at (PDF-Dateien) eingesehen oder unter 0800/ 20 48 68 bestellt werden. Die Wetrok®-Produkte sind ausschliess­lich für professionelle Anwender/Spezialisten bestimmt. Die Lagerung hat im verschlossenen Originalgebinde zu erfolgen. Die CTP sind vor Frost, Hitze und Licht zu schützen. Eine Haftung von Wetrok für unsachgemässe Lagerung, Handhabung oder Anwendung ist ausgeschlos­sen. Der Kunde hat sich selbst die nötige Kenntnis zu verschaffen.

Rückgabe von Verpackungen

Leere Verpackungen, insbesondere Kanister und Flaschen, können kostenlos an ARA- Abfallver­wendungsunternehmen zurückgegeben werden. Unsere ARA-Lizenznummer ist: 16949.

Geltung der Geschäftsbedingungen

Für alle Lieferungen und Leistungen gelten ausnahmslos unsere allgemeinen Geschaftsbe­dingungen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Wetrok auch bei künftigen Geschäften ausschlieslich unter gegenständlichen Bedingungen abschliesen will und wird. Sollten die AGB des Kunden den gegenständlichen widersprechen, so erteilt der Kunde seine ausdrückliche Zustimmung zur Geltung der gegenständlichen Bestimmungen.

Eigentumsvorbehalt

Geliefert Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei Zahlungsverzug ist Wetrok berechtigt, die unverzügliche Rückgabe der Produkte zu fordern, der Auftraggeber stimmt mit Auftragserteilung der unverzüglichen Geltendmachung des Eigentums- vorbehalts durch uns, sowie der sofortigen Abholung der bereits gelieferten Ware zu Lasten des Auftraggebers vorbehaltlos zu.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand, Erfüllungsort

Gerichtsstand ist das für Wien örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht. Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes. Für Lieferun­gen und Zahlungen gilt als Erfüllungsort Wien, auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungs­gemäss an einem anderen Ort erfolgt.


Garantiebestimmungen


Garantieerklärung

Wetrok garantiert für die von ihr gelieferten Wetrok Reinigungsmaschinen, Geräte und Produkte eine einwandfreie Funktion für den vorgesehenen und zugesicherten Gebrauch.

Beginn und Dauer der Garantie

Wetrok gewährt für die von ihr gelieferten Reinigungsmaschinen eine Garantie von 24 Monaten oder 1000 Betriebsstunden (es gilt der Wert, welcher zuerst erreicht wird). Die Garantie beginnt ab dem Fakturadatum. Für Wetrok Geräte sowie Reinigungs-, Pflege-und Schutzprodukte gewährt Wetrok 12 Monate Garantie ab Fakturadatum. Für Occasionsmaschinen gilt eine 6-monatige Garantie ab Fakturadatum. Für Antriebsbatterien und Ladegeräte gelten die vom jeweiligen Lieferanten eingeräumten Garantien, welche 1 Jahr betragen. Nach Abschluss einer Reparatur- und/oder Wartungsarbeit durch das Wetrok Servicepersonal wird eine Servicegarantie für die verrichtete Arbeit und die verwendeten Ersatzteile von 6 Monaten, ab Datum der Ausführung, gewährt.

Garantieanspruch

Der Kunde hat die von Wetrok gelieferten Maschinen, Geräte und Produkte umgehend nach der Lieferung zu prüfen und allfällige Mängel sofort schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel resp. Mängel, die erst im Verlauf der Garantiezeit auftauchen, sind umgehend nach deren Entdeckung schriftlich bekannt zu geben.

Ein Garantieanspruch kann im Rahmen der Garantiebestimmungen geltend gemacht werden, wenn innerhalb der Garantiezeit die einwandfreie Funktion und der zugesicherte Gebrauch von Wetrok Produkten beeinträchtigt ist.

Garantieeinschränkungen/ Garantieausschluss

Die Geltendmachung eines Garantieanspruches ist in folgenden Fällen ausgeschlossen:
  • für sämtliche Teile, die beim Gebrauch dem normalen Verschleiss unterworfen sind;
  • für Defekte, die durch fahrlässige oder unsachgemässe Bedienungen entstanden sind;
  • wenn Maschinen und Geräte von Drittpersonen, ohne Einwilligung der Wetrok geöffnet und/oder repariert wurden;
  • wenn die Wetrok Betriebsanleitungen nicht eingehalten wurden;
  • wenn nicht Original Wetrok-Ersatzteile/ Zubehör eingesetzt wurden.
Die Geltendmachung eines Garantieanspruches kann eingeschränkt werden, wenn nicht Wetrok Reinigungsprodukte eingesetzt wurden.

Garantieleistungen

Wetrok verpflichtet sich, alle während der Garantiezeit gemeldeten Mängel zu beheben resp. mangelhafte Teile kostenlos zu ersetzen, sofern der Mangel nachweisbar auf fehlerhafte Konstruktion, mangelhafte Produktion oder ungeeignetes Material zurückzuführen ist und kein Garantieausschlussgrund vorliegt.

Wetrok Austria GmbH



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